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Barrierefreiheit

Untertitel, Transkripte und barrierefreie Videos in Israel: Ein allgemeiner Überblick

Wer Audio- und Videoinhalte barrierefrei machen will, fängt meistens mit Untertiteln und einem Transkript an. Hier lesen Sie, worauf es dabei ankommt, welche Standards gelten und wann Sie Fachleute hinzuziehen sollten.

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Untertitel und Transkript kommen aus demselben Export.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Untertiteln und Transkripten können gehörlose und schwerhörige Menschen Audio- und Videoinhalte nutzen. Auch viele andere profitieren davon.
  • Weltweiter Maßstab für barrierefreie Websites sind die WCAG des W3C. In Israel stützen sich die Vorschriften für Websites und Dienste auf entsprechende Barrierefreiheitsstandards; was im Einzelnen gilt, hängt von Ihrer Organisation und Ihrem Angebot ab.
  • Für echte Barrierefreiheit müssen Untertitel genau und synchron sein, wichtige Geräusche wiedergeben und Sprecher benennen. Automatisch erzeugter Text ohne Nachkontrolle genügt nicht.
  • Ein Programm liefert den Rohentwurf, doch ein Mensch muss ihn gegenprüfen. Welche Regeln für Sie gelten, sollten qualifizierte Fachleute klären.
  • Live-Veranstaltungen funktionieren anders als fertige Aufnahmen. KolWrite arbeitet mit aufgezeichneten Dateien und erstellt keine Live-Untertitel.

Warum sind Untertitel und Transkripte für die Barrierefreiheit wichtig?

Ohne Text sind Audioinhalte für gehörlose oder schwerhörige Menschen nicht nutzbar. Untertitel bringen das Gesprochene und wichtige Geräusche eines Videos als Text auf den Bildschirm. Ein Transkript liefert denselben Inhalt in einem eigenen Dokument. Davon profitieren auch Menschen, die mit Screenreadern oder einer Braillezeile arbeiten, und alle, die lieber lesen als zuhören.45

Der Nutzen geht aber noch weiter. Untertitel helfen auch, wenn der Ton ausgeschaltet ist, wenn jemand eine Sprache lernt, es ringsum laut ist oder geschriebener Text einfach leichter fällt. Barrierefreie Inhalte sind im Grunde für alle besser nutzbar.

Was steht allgemein in den Standards?

Internationaler Maßstab für barrierefreie Webinhalte sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C. Sie schreiben für aufgezeichnete Videos mit Ton Untertitel vor. Für reine Audioinhalte verlangen sie eine Textfassung, etwa ein Transkript. Außerdem legen sie verschiedene Konformitätsstufen fest und regeln Live-Untertitel sowie Audiodeskription.123

In Israel regeln Gesetze und Verordnungen die Barrierefreiheit von Diensten und Websites. Sie stützen sich auf Barrierefreiheitsstandards, darunter einen israelischen Standard für Webinhalte, der auf den WCAG aufbaut. Welche Vorgaben für welche Dienste und ab welchem Datum greifen, richtet sich nach Art, Größe und Angebot Ihrer Organisation. Da sich diese Vorschriften im Laufe der Zeit ändern, geben wir sie hier nicht als rechtliche Auskunft wieder. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde oder bei qualifizierten Fachleuten für Barrierefreiheit nach, was für Sie gilt.

Was macht Untertitel barrierefrei?

An erster Stelle steht die Genauigkeit. Jedes Wort muss stimmen, auch Namen und Zahlen. Die Untertitel müssen synchron laufen, damit der Text genau dann zu sehen ist, wenn gesprochen wird. Ist nicht klar zu erkennen, wer gerade redet, sollten die Sprecher benannt werden. Außerdem gehören Geräusche dazu, die für den Inhalt wichtig sind, zum Beispiel Lachen, ein klingelndes Telefon oder Musik, die eine bestimmte Stimmung erzeugt.4

Gut lesbar müssen sie ebenfalls sein: kurze Zeilen, starker Kontrast und genug Standzeit, um bequem mitzulesen. Bei Hebräisch und Arabisch sollte man prüfen, ob Satzzeichen und eingestreute englische Wörter in der von rechts nach links laufenden Zeile richtig stehen. Mehr dazu finden Sie in unseren Leitfäden zu Untertitelregeln und zu Rechts-nach-links-Untertiteln.

Reicht automatisch erzeugter Text aus?

Automatisch erzeugter Text taugt gut als erster Entwurf, ist aber selten ein fertiger Untertitel. Oft stecken Fehler bei Namen, Zahlen und Fachbegriffen darin. Auch Sprecherwechsel werden manchmal übersehen, und Geräusche im Hintergrund fehlen ganz, wenn man sie nicht selbst nachträgt. Wer automatische Untertitel ungeprüft veröffentlicht, schließt womöglich genau die Menschen aus, für die sie gedacht sind.

Nehmen Sie das automatische Ergebnis als Rohentwurf und gleichen Sie es mit der Tonspur ab. KolWrite versieht Transkripte mit Sprecherkennzeichnungen und Zeitstempeln, sodass man beim Prüfen direkt zu fraglichen Stellen springen kann. KolWrite erhebt keinen Anspruch darauf, dass die ausgegebenen Texte gesetzliche Vorgaben erfüllen. Für die Endfassung trägt der Herausgeber die Verantwortung.

Beim Prüfen hilft ein fester Ablauf. Schauen Sie das Video zuerst mit Ton an und vergleichen Sie die Untertitel mit dem, was Sie hören. Spielen Sie es danach ohne Ton ab, um zu sehen, ob die Untertitel für sich allein alles verständlich wiedergeben. Kontrollieren Sie vor dem Veröffentlichen Namen, Zahlen, Sprecherwechsel, Geräuschbeschreibungen, Zeilenlängen und das Timing.

Wie läuft die Arbeit an barrierefreien Videos praktisch ab?

Lassen Sie die Aufnahme transkribieren, gehen Sie den Text durch, korrigieren Sie Fehler, ergänzen Sie Sprechernamen sowie wichtige Geräusche und exportieren Sie dann die Datei. Stellen Sie zum Video eine Untertiteldatei im SRT- oder VTT-Format bereit, oder brennen Sie die Untertitel fest ins Bild ein, falls keine separate Datei genutzt werden kann. Veröffentlichen Sie das Transkript außerdem als eigenes Textdokument neben dem Video, etwa als DOCX- oder PDF-Datei.

Muss ein Video übersetzt werden, legen Sie auf Grundlage desselben geprüften Transkripts für jede Sprache eine eigene Untertiteldatei an. Braucht Ihr Inhalt Audiodeskription oder Gebärdensprache, wenden Sie sich an entsprechende Fachleute, denn das sind eigene Arbeitsfelder.

Was gilt bei Live-Veranstaltungen, und wann sollte man Fachleute fragen?

Live-Untertitel für Besprechungen, Vorlesungen und Übertragungen brauchen einen eigenen Live-Dienst, entweder mit Schriftdolmetschern oder einem Echtzeitsystem. KolWrite arbeitet mit hochgeladenen Aufnahmen; es schaltet sich kein Bot in Anrufe ein, und es gibt keine Live-Untertitel. Sie können den Mitschnitt aber hinterher transkribieren, um barrierefreie Untertitel und ein Transkript zu veröffentlichen.

Barrierefreiheit hat eine rechtliche und eine technische Seite. Qualifizierte Berater für Barrierefreiheit können Ihre Website prüfen, klären, welche Vorgaben für Ihre Organisation gelten, und Ihre Untertitel durchsehen. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauchen meine Videos in Israel Untertitel?

Das richtet sich nach Ihrer Organisation, Ihrem Angebot und den geltenden Vorschriften. Fragen Sie bei der zuständigen Behörde oder bei qualifizierten Fachleuten für Barrierefreiheit nach, was für Sie gilt. Sinnvoll sind Untertitel aber in jedem Fall.

Worin unterscheiden sich Untertitel und Transkript?

Untertitel laufen zeitgleich im Video mit. Ein Transkript ist ein eigenes Textdokument mit dem gesprochenen Text und im besten Fall auch den wichtigen Geräuschen. Barrierefreie Medien bieten oft beides an.

Kann ich automatische Untertitel einfach so veröffentlichen?

Besser nicht. Automatisch erzeugter Text enthält Fehler. Prüfen Sie Namen, Zahlen und Begriffe anhand der Tonspur und tragen Sie Sprechernamen sowie wichtige Geräusche nach.

Sind meine Inhalte durch KolWrite automatisch gesetzeskonform?

KolWrite erstellt Transkripte und Untertiteldateien zur weiteren Prüfung und gibt keine Zusagen zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Für den fertigen Text und die Erfüllung rechtlicher Pflichten bleibt der Herausgeber verantwortlich.

Kann KolWrite eine Live-Veranstaltung untertiteln?

Nein. KolWrite verarbeitet fertige Aufnahmen und bietet keine Live-Untertitel an. Sie können den Mitschnitt aber im Nachhinein transkribieren.

Quellen und weiterführende Literatur

  1. 1W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  2. 2W3C, Understanding Success Criterion 1.2.2: Captions (Prerecorded)
  3. 3W3C, Understanding Success Criterion 1.2.1: Audio-only and Video-only (Prerecorded)
  4. 4W3C Web Accessibility Initiative, Captions/Subtitles
  5. 5W3C Web Accessibility Initiative, Transcripts

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